Tobias Gerlach 

Allgemeine Geschäfts- und Auftragsbedingungen

Diese AGB gelten für Geschäftskunden, nicht für Privatkunden.

1. LEISTUNGSINHALTE

a) Für die von Tobias Gerlach zu erbringende Leistung gilt die im Angebot bzw. die in der Auftragsbestätigung beschriebene Aufgabenstellung und Durchführung als vereinbart. Geänderte, erweiterte oder neue Leistungsinhalte und gewünschte Modifizierungen in der Vorgehensweise bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

b) Nach Ausführung des Auftrages werden dem Auftraggeber alle Ergebnisse sowie Empfehlungen präsentiert. Eine umfassende schriftliche Berichterstattung zur Information Dritter muss separat in Auftrag gegeben werden.

2. UNTERSTÜTZUNG DURCH DEN AUFTRAGGEBER

a) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Tobias Gerlach bei der Erfüllung der definierten Aufgaben zu unterstützen, indem erforderliche Unterlagen und Informationen rechtzeitig, umfassend und richtig beigebracht werden.

b) Insbesondere über wesentliche Änderungen, Behinderungen oder Annullierungen von Aufgabenstellungen im Rahmen des Auftrages wird Tobias Gerlach unverzüglich informieren. Werden fest terminierte Beratungstage nicht rechtzeitig vorher (3 Tage) abgesagt, ist der volle Beratungstag vom Auftraggeber zu zahlen.

c) Tobias Gerlach haftet nicht für etwaige Linzensrechte Dritter bei vom Auftraggeber an Tobias Gerlach übergebene Bilder oder Texte.

d) Er benennt die Ansprechpartner für Tobias Gerlach im eigenen Hause und sorgt dafür, dass die benannten Mitarbeiter in einem angemessenen Zeitrahmen für Auskünfte zur Verfügung stehen.

3. PFLICHTEN VON TOBIAS GERLACH

a) Tobias Gerlach ist verpflichtet, alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen vertraulich und verschwiegen zu behandeln, sofern nicht eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht. Nach Beendigung des Auftrags werden alle überlassenen Unterlagen auf Wunsch zurückgegeben.

b) Eine Aufbewahrungspflicht für vom Auftraggeber nicht zurückerbetene Unterlagen besteht nicht.

4. AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG

a) Tobias Gerlach informiert den Auftraggeber jederzeit auf Wunsch über den Stand der Auftragsdurchführung.

b) Tobias Gerlach entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter er einsetzt oder austauscht. Er kann sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, Sachverständiger Unterauftragsnehmer bedienen.

c) Tobias Gerlach stellt sicher, dass der Auftraggeber in dem von ihm gewünschten Umfang alle auf ihn übertragbaren Rechte an den von Tobias Gerlach erstellten Werbemitteln erhält.

d) Alle von Tobias Gerlach erstellten Ausarbeitungen und Empfehlungen sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Die Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und gewerbsmäßige Verbreitung des Werkes ist nur mit Einverständnis von Tobias Gerlach als Urheber zulässig. Die Ausführung seiner Entwurfsarbeiten ist allein Tobias Gerlach vorbehalten.

5. HAFTUNG

a) Die Haftung von Tobias Gerlach und seiner Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz und auf den Ausgleich typischer und voraussehbarer Schäden.

b) Mit Genehmigung der Werbemittel durch den Auftraggeber wird Tobias Gerlach von allen rechtlichen Ansprüchen freigestellt, die sich aus der Einschaltung und Nutzung der Werbemittel ergeben könnten.

6. HONORAR UND AUSLAGENERSATZ

a) Für die Leistungen von Tobias Gerlach werden die vertraglich geregelte Vergütung und ein Auslagenersatz fällig. Alle genannten Euro-Sätze verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

b) Tobias Gerlach ist berechtigt, monatliche Abschlagsrechnungen zu stellen. Die Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig.

c) Für Arbeiten, die im Auftrag des Auftraggebers begonnen wurden, dann aber aus Gründen, die Tobias Gerlach nicht zu vertreten hat, Änderungen erfahren bzw. storniert werden, erhält Tobias Gerlach den bis zum Änderungs- bzw. Stornierungszeitpunkt entstandenen Aufwand auf der Basis der jeweils gültigen Stundensätze erstattet.

7. AUFRECHNUNGZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

Gegen die Ansprüche von Tobias Gerlach kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn dessen Gegenforderung unbestritten ist oder darüber ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertrag beruht.

8. TREUEPFLICHT

Beide Vertragspartner verpflichten sich zu einem gegenseitigen loyalen Verhalten. Der Auftraggeber zahlt an Tobias Gerlach eine Vertragsstrafe von 10.000,— Euro, wenn er während der Laufzeit des Vertrages und der nachfolgenden 12 Monate einen Mitarbeiter von Tobias Gerlach einstellt oder direkt oder indirekt für sich oder einen mit ihm verbundenen Dritten tätig werden lässt.

9. VERTRAGSDAUERKÜNDIGUNG

a) Der Vertrag endet, wenn Tobias Gerlach seine Leistung erfüllt hat, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

b) Der Vertrag kann – soweit nicht anders geregelt – von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

10. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

a) Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

b) Erfüllungsort ist Bad Salzuflen, und oder dem Kreis oder der Stadt zugehörigem und zuständigem Gericht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Anlass des Abschlusses und der Durchführung dieses Vertrages, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist Bad Salzuflen, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

c) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

d) Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird dadurch der Vertrag in seinem übrigen Inhalt nicht berührt. In diesem Falle sind beide Parteien verpflichtet, die unwirksame Bestimmung oder lückenhafte Regelung durch eine solche Vereinbarung zu ersetzen oder auszufüllen, die dem von den Parteien beabsichtigten Zweck in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Bad Salzuflen,

01. Januar 2014


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